Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
17.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
16.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2021
Entscheidungen im Verfahren
15.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2021
Termine
15.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.12.2019
Veränderungen
19.12.2019
Eröffnungen
12.11.2019
Veränderungen
07.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
07.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
04.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.05.2017
Veränderungen
02.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.02.2016
Veränderungen
11.02.2016
Neueintragungen